Der Verlust eines geliebten Menschen bringt oft nicht nur Trauer, sondern auch die Verantwortung für den Nachlass mit sich. Besonders herausfordernd wird es, wenn eine Immobilie geerbt wird. Welche Schritte sind notwendig? Soll man sie behalten, vermieten oder verkaufen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie in dem verlässlichen Ratgeber „Immobilienerbe“ von WEITBLICK.
DER WILLE ENTSCHEIDET
Ein klares Testament ist entscheidend, um den letzten Willen zu erfüllen. Ein handschriftliches Testament reicht oft aus, sollte jedoch bei komplexen Vermögen durch einen Notar unterstützt werden. Ohne ein Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.
GUT AUFBEWAHREN
Das Testament sollte sicher und auffindbar aufbewahrt werden. Die Verwahrung bei einem Amtsgericht bietet zusätzliche Sicherheit. Ein Vertrauter sollte wissen, wo es sich befindet, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
STREIT VERMEIDEN
Ein Erbvertrag kann helfen, Streitigkeiten zu verhindern. Dieser wird gemeinsam mit den Erben ausgearbeitet und muss notariell beglaubigt werden. Dies ist gerade bei Immobilien wichtig, um klare Vorgaben zu schaffen.
SCHENKEN MACHT GLÜCKLICH
Die vorzeitige Schenkung von Immobilienwerten kann steuerliche Vorteile bieten. Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden, was eine erhebliche steuerfreie Vermögensübertragung ermöglicht. Bei der Schenkung von Immobilien darf ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch nicht fehlen.
IMMOBILIEN TRAGEN AUCH LASTEN
Mit einer geerbten Immobilie übernehmen Sie auch deren finanzielle Belastungen. Offene Finanzierungen, Erschließungskosten oder notwendige Renovierungen sollten geprüft werden, um zu entscheiden, ob das Erbe wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei Überschuldung kann das Erbe ausgeschlagen werden.
GEMEINSAM ERBEN
Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Entscheidungen einvernehmlich getroffen werden, was zum Konflikt führen kann. Ein notarieller Gesellschaftsvertrag schafft klare Regelungen und beugt Streitigkeiten vor.
DER STAAT ERBT MIT
Erbschafts- und Schenkungssteuern müssen berücksichtigt werden. Die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad. Ehegatten und Kinder genießen höhere Freibeträge, während entferntere Verwandte und Nicht- Verwandte geringere Freibeträge haben.
DIE NUTZUNG DER ERB-IMMOBILIE
Überlegen Sie sich gut, wie Sie die Immobilie nutzen möchten. Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf – jede Option hat ihre Vor- und Nachteile. Lassen Sie sich von Weitblick beraten, um die beste Entscheidung zu treffen.
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